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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2021 - 4 StR 473/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6077
BGH, 18.02.2021 - 4 StR 473/20 (https://dejure.org/2021,6077)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2021 - 4 StR 473/20 (https://dejure.org/2021,6077)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 4 StR 473/20 (https://dejure.org/2021,6077)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung durch heimliches Verabreichen von Wodka ; Vorliegen einer Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 StGB durch Herbeiführung eines Rauschzustandes; Feststellungen zur möglichen Eigenverantwortlichkeit des ...

  • rewis.io

    Körperverletzung: Strafbarkeit des heimlichen Nachschenkens und/oder Beimischens alkoholischer Getränke bei einem 15-jährigen Mädchen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Körperverletzung durch Einschenken von Alkohol

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung durch heimliches Verabreichen von Wodka; Vorliegen einer Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 StGB durch Herbeiführung eines Rauschzustandes; Feststellungen zur möglichen Eigenverantwortlichkeit des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gefährliche Körperverletzung: Reicht das heimliche Zuführen von Wodka?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das heimliche Verabreichen von Wodka - Gefährliche Körperverletzung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 364
  • StV 2022, 165 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 473/20
    Denn der Zeugin war insoweit bewusst, dass sie Alkohol zu sich nahm, weshalb lediglich eine Förderung der eigenverantwortlichen Selbstschädigung durch einen Dritten vorliegt, die erst dann strafbar wird, wenn der Dritte aufgrund überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 200/84, NStZ 1985, 25).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 734/80

    Bestechung - Pflichtwidrigkeit - Dienstvorschrift - Pflichtwidrige Handlung -

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 473/20
    a) Zwar ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 StGB auch in der Herbeiführung eines Rauschzustandes liegen kann, wenn der Rausch etwa zur Bewusstlosigkeit führt oder der Betroffene sich übergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 734/80, NJW 1983, 462).
  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23

    Vergewaltigung

    Das Landgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB auch in der Herbeiführung eines Rauschzustands liegen kann, wenn der Rausch etwa zur Bewusstlosigkeit führt oder der Betroffene sich übergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 734/80, juris Rn. 12; Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 473/20, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.09.2021 - 1 StR 286/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42336
BGH, 08.09.2021 - 1 StR 286/21 (https://dejure.org/2021,42336)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2021 - 1 StR 286/21 (https://dejure.org/2021,42336)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2021 - 1 StR 286/21 (https://dejure.org/2021,42336)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 1 Alt 2 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafurteil u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung: Notwendige Feststellungen zur Gesundheitsbeeinträchtigung durch Beibringung von Kokain

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b) Alternative 1 BtMG, § 239b Abs. 1 StGB, § 241 StGB, § 177 StGB, § 239 StGB, § 240 StGB

  • Wolters Kluwer

    Abmilderung des Schuldspruchs von gefährlicher Körperverletzung auf einfache Körperverletzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Abmilderung des Schuldspruchs von gefährlicher Körperverletzung auf einfache Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    Abmilderung des Schuldspruchs von gefährlicher Körperverletzung auf einfache Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kokain ziehen - Körperverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 375
  • StV 2022, 165 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 08.09.2021 - 1 StR 286/21
    Auch wenn Kokain keine weiche Droge ist, muss ein Gelegenheitskonsum das körperliche Wohlbefinden nicht notwendigerweise beeinträchtigen; daher waren Feststellungen zu den konkreten Auswirkungen beim Nebenkläger erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03 Rn. 9, BGHSt 49, 34, 37 f. mwN).
  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 518/08

    Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit vorsätzlichem Überlassen von

    Auszug aus BGH, 08.09.2021 - 1 StR 286/21
    Da der Angeklagte den Nebenkläger zwang, das Kokain einzunehmen, ist die Tatbestandsvariante des Verabreichens einschlägig (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b) Alternative 1 BtMG; vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288 Rn. 11) und der Schuldspruch entsprechend zu berichtigen.
  • BGH, 16.06.2021 - 3 StR 138/21

    Freiheitsberaubung auf andere Weise durch Bedrohung (angedrohtes Übel;

    Auszug aus BGH, 08.09.2021 - 1 StR 286/21
    b) Die Vorschrift des § 241 StGB wird hier beim länger andauernden Geschehen nicht von den Vorschriften des § 177 StGB (dazu BGH, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19 Rn. 4 f.), des § 239 StGB (dazu BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 3 StR 138/21 Rn. 6 mwN) oder des § 240 StGB (dazu BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 StR 304/20 Rn. 3 mwN) verdrängt.
  • BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20

    Zurücktreten der Bedrohung hinter die (versuchte) Nötigung

    Auszug aus BGH, 08.09.2021 - 1 StR 286/21
    b) Die Vorschrift des § 241 StGB wird hier beim länger andauernden Geschehen nicht von den Vorschriften des § 177 StGB (dazu BGH, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19 Rn. 4 f.), des § 239 StGB (dazu BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 3 StR 138/21 Rn. 6 mwN) oder des § 240 StGB (dazu BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 StR 304/20 Rn. 3 mwN) verdrängt.
  • BGH, 02.07.2019 - 2 StR 130/19

    Konkurrenzen (Bedrohung; Nötigung; Vergewaltigung)

    Auszug aus BGH, 08.09.2021 - 1 StR 286/21
    b) Die Vorschrift des § 241 StGB wird hier beim länger andauernden Geschehen nicht von den Vorschriften des § 177 StGB (dazu BGH, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19 Rn. 4 f.), des § 239 StGB (dazu BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 3 StR 138/21 Rn. 6 mwN) oder des § 240 StGB (dazu BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 StR 304/20 Rn. 3 mwN) verdrängt.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14668
BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21 (https://dejure.org/2021,14668)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2021 - 6 StR 132/21 (https://dejure.org/2021,14668)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 6 StR 132/21 (https://dejure.org/2021,14668)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 52 Abs. 1 StGB
    Körperverletzung (Verletzung durch mehrere Handlungen; eine Tat im Rechtssinne; Verhältnis von Vollendung und Versuch; Versuch einer weiteren Qualifikationsvariante)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 52 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 46 Abs. 2 StGB, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 349 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entfallen des Schuldspruchs wegen einer in Tateinheit zur ausgeurteilten gefährlichen Körperverletzung stehenden versuchten gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Strafbarkeit versuchter Tatbegehung nach Vollendung mehrerer Qualifikationsmerkmale durch dieselbe Tat

  • rechtsportal.de

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5
    Entfallen des Schuldspruchs wegen einer in Tateinheit zur ausgeurteilten gefährlichen Körperverletzung stehenden versuchten gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Körperverletzung durch mehrere Handlungen bei Qualifikation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere (versuchte) Körperverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 212
  • StV 2022, 165 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93

    Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    Denn zwischen den gleichwertigen Tatmodalitäten desselben Qualifikationstatbestands scheidet gleichartige Idealkonkurrenz (§ 52 Abs. 1 Alt. 2 StGB) aus, unabhängig davon, in welcher Weise die Tatmodalitäten aufgezählt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93; NJW 1994, 2034, m. Anm v. Hippel, JR 1995, 125).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    Denn aus den Urteilsgründen ergibt sich nicht, dass gegen den Angeklagten in Polen Auslieferungshaft verhängt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241); eine Verfahrensrüge ist insoweit nicht erhoben.
  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    b) Wird dieselbe Person durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich nur um eine Tat im Rechtssinne, wenn die einzelnen Akte - wie hier - in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, ohne dass wesentliche Zäsuren eintreten, und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 5 StR 32/19, NStZ 2019, 471 Rn. 2; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90 Rn. 12; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 41).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 32/19

    Änderung des Schuldspruchs auf eine Revision; Annahme einer gefährlichen

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    b) Wird dieselbe Person durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich nur um eine Tat im Rechtssinne, wenn die einzelnen Akte - wie hier - in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, ohne dass wesentliche Zäsuren eintreten, und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 5 StR 32/19, NStZ 2019, 471 Rn. 2; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90 Rn. 12; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 41).
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    Daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf Absatz 4 des § 349 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1).
  • BGH, 17.09.2008 - 2 StR 326/08

    Unzulässige Rüge der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (fehlende

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    Die von dem Generalbundesanwalt beantragte und mit einem Verwerfungsantrag gemäß § 349 Abs. 2 StPO verknüpfte Ergänzung des Urteilstenors steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen, weil Schuld- und Strafausspruch hierdurch nicht berührt wären (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 StR 326/08, NStZ-RR 2008, 384).
  • BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23

    Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gegen Urteil nach politisch

    Das neue Tatgericht wird sich im Hinblick auf den Schuldumfang der gefährlichen Körperverletzung eingehender als bislang geschehen mit dem bereits in der zugelassenen Anklage aufgeführten Reizgasangriff des Angeklagten H. , der mit den sonstigen, in diesem Tatkomplex als einer Tat im prozessualen Sinn verübten Körperverletzungshandlungen eine natürliche Handlungseinheit bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 6 StR 132/21, NStZ-RR 2021, 212), zu befassen haben, um seiner Kognitionspflicht gemäß § 264 StPO rechtsfehlerfrei zu genügen.
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 435/22

    Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung (konkurrenzrechtliche

    Wird dieselbe Person - wie hier - durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich um eine einheitliche (gefährliche) Körperverletzung, wenn die einzelnen Akte ohne wesentliche Zäsur in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 ? 5 StR 32/19, NStZ 2019, 471; vom 5. Mai 2021 - 6 StR 132/21, NStZ-RR 2021, 212; Rissing-van Saan, in: LK-StGB, 13. Aufl., vor § 52 Rn 41).
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